pm 32: Die 10 Gebote barrierefreien Twitterns – AKBI stellt kleinen Leitfaden vor

Die 10 Gebote barrierefreien twitterns hat der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) zusammengestellt. Abrufbar sind sie unter http://akbi.de/2014/05/05/barrierefrei-twittern-kleiner-leidfaden-fuer-grosse-erleichterungen/.
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai weist der Verein damit darauf hin, dass der Kurznachrichtendienst gerade auch für Behinderte von besonderer Bedeutung ist. Der Leitfaden soll dazu anregen, unnötige Barrieren in Tweets zu vermeiden.
Selbst soziale Einrichtungen und Behinderte twittern nach Beobachtungen des AKBI nicht immer barrierefrei. Allerdings liegt das vermutlich vor allem daran, dass sie sich der Barrieren gar nicht bewusst sind, die ihre Tweets enthalten.
Einige Forderungen zum barrierefreien Twittern hat der AKBI aus den allgemeinen Regeln für Barrierefreiheit abgeleitet. Andere haben AKBI-Aktive aus eigener Erfahrung zusammengetragen. Wieder andere ergeben sich aus Überlegungen zum Inhalt von Mitteilungen und ihrer Verständlichkeit bei der Darstellung im Kurznachrichtendienst.
So mahnt der Verein die Beschriftung von Bildern auch bei Twitter an. Tweets zu Angeboten in Leichter Sprache sollten auch in Leichter Sprache geschrieben sein.
Besonderes Augenmerk widmet der AKBI auch der Gruppe gehörloser Menschen. Für sie ist Twitter eine überaus wichtige Informationsquelle. Um sie nicht aus der Informationsgesellschaft auszugrenzen, sollte Twitter zur Selbstverständlichkeit in der Kommunikation von Behörden und Vereinen werden.
Seine Aufstellung betrachtet der AKBI als Anregung. Zum Einen soll sie bei der Nutzung von Twitter zur Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderungen auffordern; zum Anderen soll sie die Diskussion über geeignete Strategien zur Nutzung des Nachrichtendiensts anstoßen.

Kommentare sind abgeschaltet.