pm 20: Fünf Jahre erfolgreiche Vereinsarbeit – AKBI e.V. feiert Jubiläum

Sein fünfjähriges Vereinsbestehen feiert der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) am Freitag (23. Februar). Der 1998 unter dem Dach des Marburger Vereins „Behinderte in Gesellschaft und Beruf“ (BiGuB) gegründete Arbeitskreis hatte sich am 23. Februar 2002 als eigenständiger Verein konstituiert.
„Seither haben wir viel erreicht“, resümiert der AKBI-Vorsitzende Jens Bertrams. Als größten Erfolg betrachtet er die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie verpflichtet alle Bundesbehörden zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internet-Auftritte.
Möglich geworden ist dieser Erfolg nach Bertrams Einschätzung nur dank des Zusammenwirkens zahlreicher Organisationen im Aktionsbündnis Barrierefreie Informationstechnik (ABI). Ihm hatte sich im Dezember 2002 auch der AKBI angeschlossen.
„Gemeinsam haben wir für das Benachteiligungsverbot Behinderter gekämpft“, berichtet Bertrams. „Erster Schritt dabei war die Aufnahme des Gleichbehandlungsgrundsatzes in den Artikel 3 des Grundgesetzes gewesen. Zweiter Schritt war das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG) vom 1. Mai 2002 und der dritte schließlich die BITV vom 23. Juli 2002.“
„Doch selbst trotz der Regelungen der BITV sind längst nicht alle Internetseiten von Bundesbehörden oder -ministerien für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar“, bemängelt Bertrams. Noch mehr Barrieren findet der blinde Computer-Experte bei privaten Anbietern von Webseiten: „Hier bleibt noch viel zu tun!“
Dennoch betrachtet Bertrams die bisherige Arbeit des AKBI als großen Erfolg. Immerhin sei es dem Marburger Verein gelungen, die Bezeichnung „Barrierefreies Internet“ im deutschsprachigen Raum als feststehenden Begriff für die Teilhabe aller Menschen an der modernen Informationsgesellschaft zu verankern.
„Alle Menschen haben ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zur Information“, bekräftigt Bertrams. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Grundrecht auf Teilhabe an der modernen Informationsgesellschaft auch für Behinderte voll verwirklicht wird.“

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