pm 9: Der Fortschritt ist eine Schnecke – Barrierefreiheit nach einem Jahr BGG

Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Sein Paragraph 11 verpflichtet alle Bundesbehörden, ihre Informationen barrierefrei anzubieten.
Nicht nur Blinde und Sehbehinderte, sondern auch Menschen mit anderen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben seither ein Recht auf adäquate Information. Die konkrete Umsetzung dieses Anspruchs regelt die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV). Diese Ausführungsbestimmung zum Paragraphen 11 des BGG verpflichtet die Dienststellen des Bundes, ihre Internetseiten innerhalb einer Übergansfrist bis Ende 2005 barrierefrei zu gestalten.
„Eigentlich sollten alle Internetseiten barrierefrei sein“, stellt Hanke klar. „Wer Webdesign nach den Regeln der Kunst betreibt und sich an die Vorgaben des Worldwide-Web-Consortiums – immerhin des Betreibers des Internet – hält, der unterlegt grundsätzlich alle Grafiken mit Alternativtext und vermeidet auch andere Barrieren, die behinderte oder alte User ausschließen könnten.“
Um die Barrierefreiheit im Internet weiter voranzubringen, haben sich neun Organisationen zum Aktionsbündnis Barrierefreie Informationstechnik (ABI) zusammengeschlossen. Seit Mitte Dezember ist auch der AKBI ABI-Partner.
ABI-Projektleiter Prof. Dr. Christian Bühler hat bei dem Arbeitstreffen in Heidelberg eine Benchmarking-Studie vorgestellt, die das Forschungsinstitut Technologie Behindertenhilfe (FTB) in Wetter-Volmarstein erarbeitet hat. Bühler und seine Mitarbeiter haben darin die Internetseiten von 60 Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und anderen öffentlichen Dienststellen untersucht.
Keine der Internetpräsenzen war vollständig barrierefrei. Von den 16 Seiten, die auch für Behinderte weitgehend nutzbar waren, stammen indes 13 von Bundesbehörden. Bühler sieht darin einen Beleg dafür, dass die gesetzliche Verpflichtung des Bundes zu Barrierefreiem Webdesign wenigstens erste Früchte zeitigt.
„Wir werden weiter daran arbeiten, die Anbieter von Internetseiten für deren Barrierefreie Gestaltung zu sensibilisieren“, kündigte Hanke an. „Schließlich schaden Barrieren dem Anbieter, denn sie grenzen mögliche Interessenten von der Nutzung des jeweiligen Angebots aus. Deswegen bin ich sicher, dass Barrierefreies Webdesign sich mehr und mehr verbreiten wird.“

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