pm 3: Neue Verordnung verschafft Zutritt – AKBI begrüßt BITV

„Das ist ein Erfolg gerade auch unserer Arbeit“, freut sich Jens Bertrams. „Blinde und Sehbehinderte haben bald ungehinderten Zugang zu den Informationen wenigstens der Bundesbehörden.“
die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) ist am Mittwoch (24. Juli) in Kraft getreten. Nur einen Tag vorher war die Verordnung nach Paragraph 11 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom Bundesminister des Innern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
ür den uneingeschränkten Zugang Behinderter zur Information hat der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) seit dem Sommer 1998 gekämpft. Mit der neuen Vorschrift sieht Bertrams „endlich Licht am Ende des Tunnels“.
Die BITV gibt den Bundesbehörden einen Standard für ihre Internetseiten vor. Alle neuen Web-Angebote müssen nach diesen Regeln barrierefrei gestaltet werden. Bestehende Webseiten müssen bis zum 31. Dezember 2005 von Zugangshürden befreit werden, die Blinde und Sehbehinderte ausschließen.
„Damit verwirklicht die Bundesregierung ihr im Behindertengleichstellungsgesetz gegebenes Versprechen eines ungehinderten Zugangs zur Information“, stellt Bertrams fest. Der AKBI-Vorsitzende sieht in der Informationsfreiheit eine unerlässliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter am demokratischen Diskurs.
Sehbehinderte und Blinde informieren sich im Internet mit Hilfe sprechender Computer oder Brailleschriftzeilen. Diese „Screenreader“ oder „Textbrowser“ setzen nur Texte in synthetische Sprache oder die ertastbare Blindenschrift um. Bilder und Grafiken müssen also mit Text hinterlegt sein, damit der blinde User sie wahrnehmen kann.
Probleme bereiten Menschen mit Sehbeeinträchtigungen auch Javascripts, Flash und PDF-Downloads. Sie sollen Sehbehinderte und Blinde künftig nicht mehr von wichtigen Informationen der Bundesbehörden ausschließen.
Bertrams hofft, dass von der neuen Verordnung eine Signalwirkung auch auf andere Bereiche ausgeht. „Die Länder und Kommunen werden nachziehen müssen. Aber auch private Anbieter von Webseiten sollten sich überlegen, ob unnötige Einschränkungen ihrer Internetangebote sinnvoll sind.“

Kommentare sind abgeschaltet.